Die TS verbietet dem Richter, der die Adoption eines lesbischen Paares verhindert hat, die Rückkehr in die Praxis

Die TS verbietet dem Richter, der die Adoption eines lesbischen Paares verhindert hat, die Rückkehr in die Praxis

Nachdem er eine zehnjährige Disqualifikation wegen Ausflüchte verbüßt ​​hatte, lehnten das TSJ von Murcia und die Staatsanwaltschaft seine Wiedereinstellung aufgrund seines „authentischen homophoben Zwanges“ ab.

GAYLES.TV.– Im Jahr 2009 der Richter Fernando Ferrin Calamita wurde verurteilt von Supreme Court wegen eines Verbrechens der vorsätzlichen Ausflüchte: Er verzögerte das Verfahren zur Adoption eines Minderjährigen durch die Frau der leiblichen Mutter des Mädchens. Nun lehnen der Oberste Gerichtshof der Region Murcia und die Staatsanwaltschaft seine Wiedereinstellung ab, weil „sein authentischer homophober Zwang«.

Die TS verbietet dem Richter Fernando Ferrín Calamita die Rückkehr in die Praxis, der einer Lesbe die Adoption der Tochter ihres Partners verweigerteDas Gericht ist der Ansicht, dass der Tatbestand der vorsätzlichen Ausflüchte besteht Artikel 446 des Strafgesetzbuches –wofür der Beschwerdeführer verurteilt wurde- «Angesichts der Schwere des Verbrechens, des durch den öffentlichen Dienst an der Justiz verursachten Schadens und des direkten Zusammenhangs mit der Ausübung des Amtes scheint dies kaum mit dem Gedanken der Rehabilitierung vereinbar zu sein.«.

Das Urteil erinnert daran, dass das Verbrechen der Ausflüchte eines der schwerwiegendsten ist, das ein Angehöriger der juristischen Laufbahn begehen kann, da es das Wesen der richterlichen Gewalt und das Verhalten, das zumindest von demjenigen verlangt wird, der sie verkörpert, verletzt.

Die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs verweigerte die Wiederaufnahme der juristischen Laufbahn von Fernando Ferrín Calamita, der 2009 vom Obersten Gerichtshof wegen eines Verbrechens vorsätzlicher Ausflüchte zu zehn Jahren besonderer Disqualifikation von der Position eines Richters oder Richters verurteilt wurde.

Er verhinderte die Adoption eines lesbischen Paares

Der Beschwerdeführer, ein Familienrichter in Murcia, verzögerte das Adoptionsverfahren für einen Minderjährigen durch die Frau der leiblichen Mutter des Mädchens. Das Obergericht prüfte Daher stellte das Vorgehen des Richters ein Verbrechen der Ausflüchte dar, und er erhöhte die Strafe auf zehn Jahre Berufsausschluss und die Zahlung einer Geldstrafe von 620 Euro sowie eine Entschädigung der Geschädigten in Höhe von 6.000 Euro und die Übernahme der Prozesskosten.

Die TS verbietet dem Richter Fernando Ferrín Calamita die Rückkehr in die Praxis, der einer Lesbe die Adoption der Tochter ihres Partners verweigerte

Quelle: ABC, Europa Press, Huffington Post

Bild: Kettenwesen, Der Beobachter, Die Replikatoren

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