Fünf Sicherheitskräfte von Sants wegen Belästigung eines schwulen Kollegen verurteilt

Fünf Sicherheitskräfte von Sants wegen Belästigung eines schwulen Kollegen verurteilt Fünf Sicherheitskräfte von Sants wegen Belästigung eines schwulen Kollegen verurteilt

Verurteilung wegen Homophobie: Drohungen, Demütigungen und Diskriminierung «mit der uneingeschränkten Zustimmung der Vorgesetzten des Unternehmens«

GAYLES.TV.- El Strafgericht Nr. 23 von Barcelona wurde zu einer Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren und zur Zahlung einer Strafe verurteilt 44.275 euros als Entschädigung auf fünf Sicherheitskräfte von der Station Zug von Sants wegen Demütigung und Belästigung eines homosexuellen Arbeitskollegen. «Kanalratte«,«en Sitges Es gibt nur Schwuchteln und die sollten am Hals hängen«,«Ich habe mit einem Schlagstock und (dem Beschwerdeführer) mit dem Sack geschlagen"Oder"Schwuchteln können keine Bürgerwehren sein» sind einige der demütigenden Kommentare, die die Verurteilten an das Opfer richteten.

Für den Richter sind die Verhaltensweisen“beleidigend und herabsetzend» mit dem Beschwerdeführer wurden in der Empfangshalle des Bahnhofs fortgesetzt Sants, und vor allem in den Umkleideräumen, was verursachte «eine belastende Situation» zum Opfer. Das ging so weit, dass er mehr als einmal in Uniform nach Hause zurückkehrte, um den Belästigern zu entgehen. Darüber hinaus wurden auf den Beschwerdeführer ständige Änderungen im Dienstquadranten und Änderungen seiner Arbeitspläne angewendet. Seine Vorgesetzten ergriffen keine Maßnahmen, um „Abhilfe für diese Arbeitssituation schaffen«, was dazu führte, dass er zwischen Februar und Mai krankheitsbedingt beurlaubt war 2002 für eine Angststörung.

Verfolgung und Belästigung am Arbeitsplatz

Das demütigende Verhalten hielt auch nach seiner Entlassung an: Die Sträflinge legten Bänder und rosa Taschentücher sowie Zeichnungen mit obszönem Inhalt in seinen persönlichen Spind und richteten alle Arten von „abfällige Kommentare«. Zwischen August 2003 und Januar 2004 verursachte einen neuen Niedergang. Die Drohungen, Demütigungen und Diskriminierungen waren „mit der uneingeschränkten Zustimmung der Vorgesetzten des Unternehmens«, so der Satz. Die Situation der Belästigung am Arbeitsplatz verschlimmerte sich, seit der Beschwerdeführer von seinem Teamleiter damit beauftragt wurde, „Strafe„, wie z. B. Arbeiten ohne Abdeckung bei Regen oder im sogenannten „tote Jahreszeiten«, mit kaum Passagieren.

Das Urteil verurteilt die Angeklagten außerdem dazu, dem Opfer 30.000 Euro für den moralischen Schaden zu entschädigen, den sie ihm zugefügt haben, sowie weitere 14.275 Euro für die Tage, an denen es aufgrund der Ereignisse krankgeschrieben war, entsprechend dem Antrag des Gerichts Staatsanwaltschaft für Hassverbrechen, die für die Wärter Haftstrafen von zweieinhalb Jahren forderte.

Fünf Sicherheitskräfte von Sants wegen Belästigung eines schwulen Kollegen verurteilt

Quelle: Die Zeitung

Fotografie: UGT

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